Auslandsaufenthalte
Allgemeines
Das Pharmaziestudium ist in vielen anderen Ländern gänzlich anders strukturiert als in Deutschland. Deshalb ist es in den meisten Fällen nicht möglich, im Ausland Studienleistungen zu erbringen, die denen in Deutschland äquivalent sind.
Bitte erkundigen Sie sich daher bei der ausländischen Hochschule oder beim hiesigen Dozenten, der Ihnen den Auslandsaufenthalt vermittelt, welche Lehrveranstaltungen Sie dort absolvieren können. Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass Sie vor Antritt des Auslandsaufenthalts ein Beratungsgespräch mit den für die anzuerkennenden Leistungen zuständigen Hochschullehrern der Universität des Saarlandes führen.
Auch wenn Ihnen Studienleistungen anerkannt werden, so müssen Sie trotzdem die Prüfungsleistung an der Universität des Saarlandes erbringen, da nur auf diese Weise die Äquivalenz hinreichend festgestellt werden kann!
Ein Auslandsaufenthalt ohne Zeitverlust ist im Rahmen einer Masterarbeit in Pharmazie am ehesten und besten zu realisieren.
Bei Fragen zur zeitlichen Integration eines Auslandsaufenthaltes in den Studienverlauf an der Universität des Saarlandes wenden Sie sich bitte an
Dr. Michael Ring, Studienkoordinator E-Mail
ERASMUS-Abkommen
Unsere Fachrichtung verfügt über mehrere bilaterale Abkommen im Rahmen des ERASMUS-Austauschprogramms. Informationen zum organisatorischen Ablauf des ERASMUS-Programms sowie weitere Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte finden Sie auf den Seiten der Universität.
Einige der Vorteile des ERASMUS-Programms
- Gewährung eines kleinen finanziellen Zuschusses
- Befreiung von den Studiengebühren an der ausländischen Hochschule
- kein Sprachtest erforderlich
Ansprechpartner
Prof. Dr. Claus Jacob, ERASMUS-Fachkoordinator, Tel. 0681-302-3129 E-Mail
Internationale Kontakte können bei Interesse für ein bestimmtes Fachgebiet natürlich auch über den jeweiligen Arbeitskreis hergestellt werden.
Außereuropäisches Ausland
Die Universität unterhält außerdem Partnerschaften mit außereuropäischen Hochschulen. Auch in diesen Fällen müssen keine Studiengebühren gezahlt werden.
Weitere Informationen auf den Seiten des International Office
Famulatur oder Praktisches Jahr im Ausland
Vier Wochen der Famulatur können grundsätzlich an einer pharmazeutischen Einrichtung im Ausland absolviert werden, wenn die anderen vier Wochen in einer öffentlichen Apotheke in Deutschland abgeleistet werden. Dies gilt analog für ein Halbjahr des Praktischen Jahres.
Es wird jedoch dringend empfohlen, vor Antritt eines solchen Auslandsaufenthalts mit dem Landesprüfungsamt abzuklären, ob der Aufenthalt den Anforderungen der Approbationsordnung genügt und anerkannt werden kann.
Für die Anerkennung eines Halbjahrs des Praktischen Jahres benötigt das Landesprüfungsamt von Ihnen folgende Unterlagen:
- den ausgefüllten Antrag auf Anerkennung der praktischen Ausbildung (bitte fragen Sie das Landesprüfungsamt nach dem Formular hierfür)
- die ausgefüllte Bescheinigung nach § 4 AAppO
- ein Arbeitszeugnis
- eine Äquivalenzbescheinigung des an der UdS verantwortlichen Professors
Weitere finanzielle Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte
- UdS-Mobil
- Förderprogramm der Universität des Saarlandes
- Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD)
- Verschiedene Förderungsmöglichkeiten für Auslandsaufenthalte
- RISE weltweit
- Geförderte Praktika von bis zu drei Monaten. Achtung: Staatsexamensstudierende der Pharmazie können sich auch bewerben, auch wenn durchgehend von Bachelorstudierenden die Rede ist.
- College Contact
- Semesterstipendien für Naturwissenschaften
- Bildungsbrücke MINT – Chinakompetenz im MINT-Bereich NEU
- Stipendienprogramm für eine 8-tägige Studienreise nach China
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