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Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Studium

Die meisten Fragen und Antworten finden Sie nun im Webangebot der Universität. Die folgenden Informationen beziehen sich lediglich auf die Studienordnung von 2015.

Klicken Sie auf die Fragen, um die Antworten zu sehen.

Studienordnung / Studienorganisation

Studienordnung von 2015

Was mache ich, wenn ich an einem Tag, an dem eine Prüfung stattfindet, krank bin?

Bitte halten Sie sich an die Vorgehensweise auf dem Aushang Anwesenheit sowie Abwesenheit aus triftigem Grund (einschl. Krankheitsregelung).

Achtung: Es gibt Unterschiede zwischen den Studienordnungen! Achten Sie darauf, dass Sie die für Ihre Studienordnungsversion geltende Regelung beachten!

Ich habe in der Veranstaltung Instrumentelle Analytik und/oder Chemie einschließlich der Analytik der organischen Arzneistoffe die Eingangs- oder Abschlussklausur zweimal nicht bestanden. Habe ich jetzt ein Trockensemester?
Ja. Durch den Jahresbetrieb ist es aber unterschiedlich, wann Sie die nicht bestandene Veranstaltung wiederholen müssen. Suchen Sie sich am besten im Schema Trockensemesterregelung im Jahresbetrieb den Punkt heraus, an dem Sie im Studium gerade stehen. Dann können Sie dem Schema entnehmen, wie es in den folgenden Semestern weitergeht.
Wie viele Fehlversuche darf man höchstens haben?
Ein Fehlversuch liegt dann vor, wenn Sie einen gesamten Veranstaltungszyklus nicht bestanden haben, also wenn Sie die Eingangs- oder Abschlussprüfung beim Nachtermin nicht bestehen oder die Studienleistung (Praktikum/Seminar) nicht erfolgreich abschließen. Die betreffende Veranstaltung dürfen Sie ein Mal wiederholen.
Eine zusätzliche Regelung gilt für folgende Veranstaltungen:
  • Grundstudium

    • Allgemeine und analytische Chemie der anorganischen Arzneistoffe, Hilfsstoffe und Schadstoffe
    • Quantitative Bestimmung von Arznei-, Hilfs- und Schadstoffen
    • Chemie einschließlich der Analytik der organischen Arzneistoffe
    • Instrumentelle Analytik
  • Hauptstudium

    • Arzneistoffanalytik unter besonderer Berücksichtigung der Arzneibücher
    • Biochemische Untersuchungsmethoden einschließlich Klinischer Chemie
    • Medizinische Chemie (Seminar)
Von diesen Veranstaltungen dürfen Sie pro Studienabschnitt höchstens zwei verschiedene jeweils einmal wiederholen. Es ist dabei unwichtig, ob Sie die Fehlversuche in aufeinanderfolgenden Fachsemestern oder beim gleichen Arbeitskreis hatten, sondern es gilt nur die Summe der Fehlversuche. Erst wenn Sie in einer dritten Lehrveranstaltung von dieser Liste einen Fehlversuch haben, dürfen Sie diese nicht mehr wiederholen.
Die Regel, dass jede Veranstaltung ein Mal wiederholt werden darf, gilt jedoch für ALLE Veranstaltungen, also auch für diejenigen Veranstaltungen, die nicht auf dieser Liste stehen!
Ich möchte mein Studium an der Universität des Saarlandes nicht fortsetzen und mich daher exmatrikulieren. Kann ich als Exmatrikulationsdatum einfach das Semesterende (31.03. bzw. 30.09.) eintragen oder muss ich ein früheres Datum angeben?

In bestimmten Fällen muss die Exmatrikulation spätestens zu einem bestimmten Termin erfolgen, etwa wenn Sie noch nach der Studienordnung von 2015 studieren, wo es keine Möglichkeit der Abmeldung von Prüfungen gibt, und Ihren letzten Prüfungsversuch nicht riskieren möchten.

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